KRANKENGYMNASTIK

Unser Ziel ist es, die natürlichen Funktionen des Bewegungsapparates wiederher-zustellen. Sowohl als konservative Therapie, wie auch postoperativ, findet
die Physiotherapie mit ihren zahlreichen Behandlungsmöglichkeiten, Techniken und Anwendungen statt.

Was ist Krankengymnastik?

 

Krankengymnastik eine zielgerichtete Bewegungstherapie, mit der Krankheiten aus fast allen medizinischen Fachbereichen therapiert werden. Bei der Behandlung wird sich an den Beschwerden und Funktionseinschränkungen des Patienten orientiert. Sie nutzt passive bis aktive Bewegungsübungen und fördert die Eigenaktivität, Muskelkoordination und Wahrnehmung des Patienten.

Das Hauptziel ist immer die Schmerzreduktion, die Wiederherstellung der Funktionen des Körpers, sowie die Erhaltung und Förderung der Gesundheit.

 

 

Was wird gemacht?

 

Je nach Beschwerden und Krankheitsbild der PatientInnen stehen den PhysiotherapeutInnen unterschiedliche Behandlungsformen zur Verfügung:

• Förderung der Beweglichkeit durch aktive und funktionelle Übungen

• Vermeidung von Kontrakturen und Schmerzen durch passive Mobilisation

• Stärkung geschwächter Muskeln durch kräftigende Übungen

• Haltungs- und Koordinationsverbesserung

• Entspannungsübungen für verspannte Muskeln zur Wiederherstellung optimaler muskulärer Voraussetzungen

• Atemübungen zur Unterstützung der Atmung bei Atemwegserkrankungen (Lockerung, Mobilisation, Sekretlösung, Erleichterung der Atmung)

Die Dauer der Behandlung bei PHYSIOFIT beträgt 25-30 Minuten pro Sitzung.

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WIR HABEN ANTWORTEN

Zuzahlung – Wann und Wie?

Erstmal vornweg: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten, genauso wie Schwangere und Patienten mit Befreiungsausweis. Für alle anderen Versicherten gilt, dass sie 10 % der Kosten selbst tragen müssen. Hinzu kommen 10 € pro Rezept.

Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Zahlungsbefreiung zu beantragen. Wenn 2 % der Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind, kann bei der Versicherung eine Befreiung beantragt werden. Bei chronischen Erkrankungen beträgt der Höchstsatz nur 1 % des Jahresbruttoeinkommens.

Kann der Zahnarzt Physiotherapie verordnen?

Ja, ein Zahnarzt kann Physiotherapie verordnen. Zum Beispiel bei der Craniomandibulären Dysfunktion (CMD), das ist eine Funktionsstörung im Bereich des Kiefergelenkes und der Kaumuskulatur. Die Physiotherapie kann die Beschwerden lindern oder vollständig beseitigen. Nach einer Diagnostik stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, Dazu zählen die Manuelle Therapie, Krankengymnastik und Wärmetherapie.

Was sind Präventionskurse?

Präventionskurse erfüllen die Voraussetzungen und Anforderungen gemäß § 20 SGB V und werden somit zum Großteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst!

(Erstattung/Bezuschussung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, bei einer Teilnahme >80%)

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