ELEKTROTHERAPIE

Unser Ziel ist es, die natürlichen Funktionen des Bewegungsapparates wiederher-zustellen. Sowohl als konservative Therapie, wie auch postoperativ, findet
die Physiotherapie mit ihren zahlreichen Behandlungsmöglichkeiten, Techniken und Anwendungen statt.

Bei der Elektrotherapie werden Elektroden am Körper angebracht, durch die Gleich- und Wechselströme fließen. Hierbei ist zwischen galvanischem, nieder-, mittel- und hochfrequentem Strom zu unterscheiden. Denn jede dieser Stromformen hat eine spezifische Wirkung auf den Körper:

Anwendungsgebiete:

Muskelverspannungen und -zerrungen

Muskelschwäche oder -lähmung

Schmerzsyndrome am Bewegungsapparat

Inkontinenz (bedingt durch Beckenboden- oder Blasenschwäche) uvm.

 

 

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Zuzahlung – Wann und Wie?

Bitte beachte, dass du zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten musst (sofern du nicht davon befreit bist). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten, genauso wie Schwangere und Patienten mit Befreiungsausweis. Für alle anderen Versicherten gilt, dass sie 10 % der Kosten selbst tragen müssen. Hinzu kommen 10 € pro Rezept. Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Zahlungsbefreiung zu beantragen. Wenn 2 % der Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind, kann bei der Versicherung eine Befreiung beantragt werden. Bei chronischen Erkrankungen beträgt der Höchstsatz nur 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Die Zuzahlung ist spätestens nach der 3. Behandlung zu zahlen.

Kann der Zahnarzt Physiotherapie verordnen?

Ja, ein Zahnarzt kann Physiotherapie verordnen. Zum Beispiel bei der Craniomandibulären Dysfunktion (CMD), das ist eine Funktionsstörung im Bereich des Kiefergelenkes und der Kaumuskulatur. Die Physiotherapie kann die Beschwerden lindern oder vollständig beseitigen. Nach einer Diagnostik stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, Dazu zählen die Manuelle Therapie, Krankengymnastik und Wärmetherapie.

Was sind Präventionskurse?

Präventionskurse erfüllen die Voraussetzungen und Anforderungen gemäß § 20 SGB V und werden somit zum Großteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst!

(Erstattung/Bezuschussung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, bei einer Teilnahme >80%)

Ø Ausfall der Therapie

Falls du deine Therapie nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt absagst, behalten wir uns vor eine Ausfallgebühr zu verlangen. Diese richtet sich nach dem Ausfall der Zeit.

Information für Privatpatienten

Bitte beachte, dass sich unsere Behandlungskosten von den Erstattungskosten deiner privaten Krankenversicherung unterscheiden können. Bitte informiere dich selbst im Voraus, wieviel deine private Kasse oder Beihilfe übernimmt.

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